Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz

Allge­meine Geschäfts­bedin­gungen

 

1. Allge­meines und Gel­tungs­bereich

Für den Geschäfts­verkehr zwis­chen uns als Liefer­firma und dem Besteller gelten aus­schliess­lich die nachstehenden Bedin­gungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Bedin­gungen schrift­lich Ein­spruch erhoben wird. Sie gehen in jedem Fall etwaigen ander­slautenden Geschäfts­bedin­gungen des Bestellers vor, ausser diese würden von uns ausdrücklich schrift­lich akzep­tiert.

Bis zu einer gegen­teiligen schrift­lichen Ver­ein­barung gelten diese Bedin­gungen für den ges­amten Geschäfts­verkehr der Parteien, auch wenn bei einer ein­zelnen Auftrag­ser­teilung im Rahmen einer bestehenden Geschäfts­ver­bindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug gen­ommen wird. Beschränkungen in der Belieferung und Ver­wendung unserer Ware, die wir dem Besteller aufer­legen, sind von diesem dem Dritten zu über­binden, an den unsere Ware weit­ergegeben wird. Even­tuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst gegenüber unseren Liefer­anten sowie sch­weizerischen oder ausländis­chen Behörden eingehen müssen, gehen auf den Besteller unserer Ware über und sind von diesem ein­zuhalten. Bei Weit­er­gabe dieser Ware durch den Besteller an einen Dritten sind solche Lieferbeschränkungen diesem wie­derum zu über­binden.

2. Offerten

Unsere Offerten sind ver­trau­licher Natur und dürfen nur sol­chen Per­sonen zur Einsicht über­lassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. An allen Zeich­nungen, Entwürfen, Schalts­chemen und Kos­ten­vor­an­schlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urhe­ber­rechte vor. Auf unser Ver­langen sind uns diese Unter­lagen bei Aus­bleiben von ents­prechenden Bestel­lungen sofort zurückzuer­statten. Es dürfen keine Kopien erstellt werden. Sofern nicht anders Ver­ein­bart beträgt die Gültigkeit der Offerte 14 Tage.

3. Preise

Unsere offer­ierten Preise gelten ab Siebnen (SZ) ohne Ver­packung und Porto. Pre­is­angaben auf Pre­is­listen und Prospekten sind unver­bind­lich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sich­er­stel­lung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftrags­ab­wicklung durch zusätzliche fiskalische Belas­t­ungen oder Zollerhöhungen Änder­ungen ergeben, behalten wir uns eine ents­prechende Pre­is­an­pas­sung vor.

4. Erfüllung der Lieferung

Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus resp. bei Lieferung ab Werk die Fabrik verlässt. Versand- und Trans­portge­fahr im Aus­land gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- bzw. por­to­freie Lieferung der Ware ver­ein­bart wird.

5. Liefer­frist

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genan­nten und sorgfältig berech­neten Liefer­fristen auch bei Auftreten von nicht vorauszuse­henden Schwi­erigkeiten ein­zuhalten, doch können wir dafür keine recht­liche Gewährleis­tung übernehmen. Dies gilt im Beson­deren für Fälle von höherer Gewalt und Streiks. Die Ein­hal­tung der Liefer­fristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Oblie­gen­heiten, wie z.B. die Bekan­nt­gabe von Spezi­fika­tionen, sein­er­seits fristgerecht erfüllt. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu unter­brechen und für unsere Aufwendungen Absch­lag­szahlungen zu ver­langen.

6. Ver­packung und Versand

Die Ver­packung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Ver­packung wird zusammen mit den Trans­portkosten (Post­porti, Frachtkosten aller Art) in Rech­nung ges­tellt. Die Ware ist in der Sch­weiz gegen Schäden und Ver­lust ver­sichert. Sendungen mit allfälligen Trans­portschäden oder Ver­lusten sind vom Besteller mit Vorbe­halt anzun­ehmen. Vom Trans­portführer hat er ein Pro­tokoll erstellen zu lassen und uns dieses sofort zuzus­tellen. Kommt der Besteller diesen Pflichten nicht nach, fällt die Ver­sicher­ungs­deckung dahin.
Reklam­a­tionen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware anzubringen, andern­falls gilt die Lieferung als erfüllt.

7. Zahlungs­bedin­gungen

Die Fak­tu­ra­beträge sind spätestens 30 Tage nach Rech­nungs­datum ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Jede Ver­rech­nung ist unzulässig. Mit unbe­n­utztem Ablauf der Zahlungs­frist tritt Verzug ein. Der Verzug­szins ents­pricht dem Zinssatz für Blankokredite des Zürcher Zin­skon­veniums, mindes­tens jedoch 6% p.a. Bei Zahlungen mit Wech­seln sind wir berechtigt die banküblichen Diskont­spesen in Rech­nung zu stellen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.

8. Eigentums­vorbe­halt

An allen verkauften Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpre­ises das Eigentum­s­recht vor.
Wir sind berechtigt, die Ein­tra­gung des Eigentums­vorbe­haltes bei der zuständigen Amtss­telle auf Kosten des Bestellers zu ver­langen.

9. Garantie und Haf­tung

Unsere Garantie erstreckt sich auf alle inner­halb der ver­ein­barten Garantiefrist auftre­tenden Mängel, sofern diese nach­weisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehler­hafter Fab­rika­tion haben. Unsere Haf­tung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Reparatur oder auf Ersatz oder auf Vergütung des Fak­tur­awertes der man­gel­haften Ware. Jede weitere Gewährleis­tung, ins­beson­dere auch die Haf­tung für Kosten der Demontage oder Neu­montage sowie für irgendwelche Schäden, die unmit­telbar oder mit­telbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Geb­rauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.

Sofern nichts anderes ver­ein­bart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 1 Jahr ab dem Tag, an dem die Ware unser Haus bzw. die Fabrik verlässt. Die man­gel­hafte Ware ist, sofern nichts anderes ver­ein­bart wurde, uns zur Instand­stel­lung zuzus­tellen. 

Änder­ungen oder Instand­stel­lung­sarbeiten, die ohne unsere schrift­liche Zus­tim­mung erfolgen, die Nichtein­hal­tung der Trans­port-, Install­a­tions- und Betriebs­bedin­gungen sowie die Nichtein­hal­tung der Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen heben unsere Gewährleis­tung­sp­f­licht auf.

10. Bean­standungen und Rückgabe

Bean­standungen sind inner­halb 14 Tagen ab Rech­nungs­datum anzubringen, andern­falls gilt die Lieferung als akzep­tiert. Für die in den aktuellen Broschüren aufgeführten Artikel gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Rech­nungs­datum. 

Es gelten fol­gende Bedin­gungen: 

  • Sämtliches Material muss in neuwer­tigem Zus­tand und in ein­wand­freier Ori­gin­al­ver­packung zurückgeschickt werden. 
  • Es muss alles vollständig und funk­tionsfähig sein.
  • Vor Rücksendung der Ware ist die Firma RIPEn­ergy AG zu kon­tak­tieren um eine Abwicklung­s­nummer zu lösen.

Bei Nichtein­halten dieser Bedin­gungen wird ein ents­prechender Abzug gemacht. 

Aus­gen­ommen vom Rückgaberecht sind spez­iell eingekaufte Nicht­la­ger­artikel, sowie einmal geöffnete Soft­ware-Pro­gramme, Ver­brauchs­ma­ter­i­alien, etc.
Annulla­tionen von offenen Bestel­lungen können ins­beson­dere bei Nicht­la­ger­artikeln sowie bei Soft­warel­izenzen nicht akzep­tiert werden. 

11. Erfüllung­sort und Gerichtsstand

Erfüllung­sort ist aus­schliess­lich Siebnen (SZ)
Gerichtsstand ist Siebnen
Anwendbar ist sch­weizerisches Recht

Sollten Ein­zel­bestim­mungen des Ver­trages einsch­liess­lich dieser Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hier­durch die Gültigkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Änderung der Bedin­gungen und Neben­abreden bedürfen der Schrift­form.

Siebnen, Januar 2012 

 

Haf­tung­sausschluss


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Urhe­ber­rechte


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Datens­chutz


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